
Sichtschutz, Abgrenzung und Tore – fachgerecht gesetzt, mit dem richtigen Fundament und dem passenden Material.
Bei Zaunanlagen entscheidet nicht das sichtbare Feld über die Lebensdauer, sondern die Gründung. Pfosten müssen frostfrei gegründet werden – in unserer Region bedeutet das rund 80 cm Tiefe. Wird flacher betoniert, drückt der Frost die Pfosten über die Jahre hoch, und die Anlage steht nach drei Wintern schief.
Ebenso wichtig ist die Flucht. Ein Zaun, der einer leicht welligen Grundstücksgrenze folgt, statt sauber ausgerichtet zu sein, fällt auf – dauerhaft. Wir richten die Anlage mit Schnur und Nivelliergerät aus, bevor der erste Pfosten in den Boden geht.
Welcher Zaun passt, hängt davon ab, ob Sie abgrenzen, abschirmen oder beides wollen – und wie viel Pflege Sie einplanen möchten.
Der Standard für Grundstücksabgrenzung. Verzinkt und pulverbeschichtet ist er praktisch wartungsfrei und verzieht sich nicht. Optisch zurückhaltend, mit Sichtschutzstreifen nachrüstbar.
Lebensdauer: 20–30 Jahre
Warme Optik, angenehm im Sitzbereich. Braucht regelmäßige Pflege und Nachbehandlung, besonders am Bodenanschluss. Mit Pfostenschuhen statt Einbetonierung deutlich langlebiger.
Lebensdauer: 10–15 Jahre
Holz-Kunststoff-Verbund: die Optik geht Richtung Holz, der Pflegeaufwand Richtung null. Höhere Anschaffung, dafür kein Streichen. Bei starker Sonne arbeitet das Material – die Montage muss das berücksichtigen.
Lebensdauer: 15–25 Jahre
Die günstigste Variante zur reinen Abgrenzung, etwa für große Grundstücke oder Gartenparzellen. Kein Sichtschutz, aber unauffällig und schnell gesetzt.
Lebensdauer: 15–25 Jahre
Dreh- oder Schiebetore, ein- und zweiflügelig, auf Wunsch mit Motor. Entscheidend sind ausreichend dimensionierte Pfosten – an Toren wirken die größten Kräfte der ganzen Anlage.
Lebensdauer: passend zur Anlage
Schiefe Pfosten richten, beschädigte Felder tauschen, Tore neu einstellen. Oft günstiger als eine komplette Neuanlage, wenn der Unterbau noch in Ordnung ist.
Einfriedungen bis 2 m Höhe sind im Innenbereich nach der Bauordnung NRW in der Regel verfahrensfrei, brauchen also keine Baugenehmigung. Höhere Anlagen und Zäune an öffentlichen Verkehrsflächen können abweichend geregelt sein.
Für das Verhältnis zum Nachbarn gilt das Nachbarrechtsgesetz NRW. Steht der Zaun direkt auf der Grenze, ist die Zustimmung des Nachbarn nötig – wird er vollständig auf dem eigenen Grundstück errichtet, entfällt das. Bei Grenzbebauung stellt sich zudem die Frage der Kostenteilung.
Wichtig: Örtliche Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen gehen diesen allgemeinen Regeln vor und können Höhe, Material und Farbe konkret vorschreiben. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung – im Zweifel fragen Sie beim Bauamt der Stadt Viersen nach. Wir sagen Ihnen im Beratungsgespräch, wo wir bei Ihrem Grundstück Klärungsbedarf sehen.
Ausführlicher dazu: Welche Zäune sind in NRW erlaubt?


Wir kommen vorbei, messen auf und sagen Ihnen, welche Lösung zu Grundstück und Budget passt.